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Prämienverbilligung prüfen und profitieren!

Überprüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung und sparen Sie bei Ihren Krankenkassenprämien

Wir unterstützen Sie

Ihr Antrag auf Prämienverbilligung

Anspruch prüfen

Wir klären das für Sie

Sie sind unsicher, ob Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben? Kein Problem! Wir prüfen für Sie kostenlos und vertraulich, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen – individuell und angepasst an die Regelungen Ihres Wohnkantons.

Antrag ausfüllen

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt

Ob online oder schriftlich: Wir helfen Ihnen, Ihren Antrag korrekt und vollständig auszufüllen. Unser Team sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden, um Ihren Anspruch schnell und problemlos geltend zu machen.

Nachverfolgung

Wir bleiben dran

Wir stehen Ihnen zur Seite! Nachdem der Antrag gestellt ist, übernehmen wir die Nachverfolgung des Antragsstatus, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind und keine Fristen verpassen.

Sinn und Zweck der Prämienverbilligung

Die Prämienverbilligung ist eine finanzielle Unterstützung des Schweizer Staates, die dazu dient, die Belastung durch die obligatorischen Grundversicherungsprämien für Haushalte mit niedrigerem Einkommen zu reduzieren.

Dieses System ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung in der Schweiz und stellt sicher, dass der Zugang zur Grundversicherung für alle Bevölkerungsgruppen erschwinglich bleibt. Eingeführt wurde die Prämienverbilligung mit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 1996.

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?

Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird in der Schweiz kantonal geregelt, was bedeutet, dass die Voraussetzungen und Berechnungsmethoden je nach Wohnkanton unterschiedlich sind. Anspruch haben in der Regel:

Personen mit geringem Einkommen und wenig Vermögen
Familien mit Kindern, insbesondere wenn nur ein Elternteil arbeitet
Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Renten
Studierende mit geringem Einkommen
Alleinerziehende, die finanziell belastet sind

Ein Beispiel für Kantonale Unterschiede bei der Prämienverbilligung: Im Kanton Zürich wird die Prämienverbilligung auf Basis des steuerbaren Einkommens berechnet, während im Kanton Genf zusätzlich die aktuelle finanzielle Situation einbezogen wird.

Wie funktioniert die Prämienverbilligung?

Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenkassen ausbezahlt. Dadurch wird Ihre monatliche Prämie automatisch reduziert. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage Ihrer Steuerdaten des Vorjahres oder aktueller finanzieller Nachweise.

Die genauen Schritte umfassen:

Prüfung Ihrer Berechtigung durch die kantonale Behörde
Einreichen eines Antrags mit den erforderlichen Unterlagen
Reduktion Ihrer Prämien bei Bewilligung

Ein kleines Berechnungsbeispiel

Angenommen, Sie leben im Kanton Bern und Ihr steuerbares Einkommen beträgt 40’000 CHF pro Jahr. Je nach Haushaltstyp und Anzahl der Kinder könnte Ihre Prämienverbilligung wie folgt aussehen:

Für einen Single-Haushalt: Monatliche Prämienverbilligung von 150 CHF
Für eine Familie mit zwei Kindern: Monatliche Prämienverbilligung von 400 CHF

Das bedeutet, dass Ihre Krankenkasse direkt um diesen Betrag entlastet wird, und Sie nur die Differenz zahlen.

Unterschiede zwischen den Kantonen

Die Höhe und die Voraussetzungen der Prämienverbilligung unterscheiden sich stark zwischen den Kantonen:

Zürich: Die Berechnung erfolgt anhand des steuerbaren Einkommens, wobei die Einkommensgrenze für einen Anspruch bei ca. 60’000 CHF für einen Single-Haushalt liegt.
Tessin: Berücksichtigt neben dem Einkommen auch die Grösse und Zusammensetzung des Haushalts. Hier erhalten Familien mit Kindern in der Regel eine höhere Unterstützung.
Genf: Hat im Vergleich zu anderen Kantonen besonders hohe Einkommensgrenzen, um der allgemeinen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Appenzell Innerrhoden: Hier liegt der Fokus auf Haushalten mit sehr niedrigem Einkommen, wodurch weniger Haushalte profitieren können.

Meldepflicht bei Änderungen

Bitte beachten Sie, dass die Prämienverbilligung auf Grundlage Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse des Vorjahres berechnet wird. Wenn sich Ihre finanzielle Situation während des laufenden Jahres ändert, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen kantonalen Behörde zu melden.

Eine Nichtmeldung solcher Änderungen kann schwerwiegende Folgen haben. Der Kanton ist berechtigt, Ihre Angaben nachzuprüfen und bei Meldepflichtverletzung die ganzjährig ausbezahlten Prämienverbilligungsbeträge zurückzufordern.

Diese Rückforderungen können sich schnell auf hohe Summen belaufen, die auf einmal zu begleichen sind. Um solche Situationen zu vermeiden, halten Sie Ihre Angaben stets aktuell.

Mehr Informationen zu Ihrer Meldepflicht finden Sie hier.

Wie stellen Sie Ihren Antrag?

Informieren Sie sich: Besuchen Sie die Webseite Ihres Wohnkantons oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde. Dort finden Sie alle relevanten Informationen und Antragsformulare.
Unterlagen vorbereiten: Dazu gehören Steuerbescheide, Einkommensnachweise und eventuelle weitere Dokumente wie Mietkosten.
Antrag einreichen: Dies ist in vielen Kantonen auch online möglich. Beachten Sie, dass Antragsfristen eingehalten werden müssen.

Vorteile der Prämienverbilligung

Entlastung des Haushaltsbudgets: Besonders hilfreich für Familien, Studierende und Rentner.
Sicherung des Zugangs zur medizinischen Versorgung: Niemand soll aus finanziellen Gründen auf notwendige Behandlungen verzichten müssen.
Regionale Anpassung: Die kantonalen Unterschiede ermöglichen eine gerechtere Verteilung der Unterstützung.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Prämienverbilligung (FAQ)

Zusatzversicherungen: Zusätzlicher Sparvorteil durch Vergleich

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