Die Grundversicherung (KVG) in der Schweiz
Alles was sie über die Grundversicherung (KVG)
wissen sollten
Die Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle Personen, die in der Schweiz leben, obligatorisch. Zurzeit gibt es 50 anerkannte Krankenkassen, die diese Grundversicherung anbieten.
Trotz identischer Leistungen bei allen Krankenkassen gibt es Unterschiede bei den Prämien, der Franchise und dem Service. Dieser Beitrag erklärt Ihnen alle wichtigen Aspekte der Grundversicherung, von den Leistungen bis hin zu den Kündigungsfristen und Wechselbedingungen.
Inhaltsverzeichnis
- Prämienanpassungen und Servicequalitäten
- Leistungen der Grundversicherung
- Prämien, Franchise und Selbstbehalt
- Versicherungsmodelle – Wählen Sie das richtige Modell
- Unfallversicherung in der Grundversicherung
- Kündigungsfristen und Wechselbedingungen
- Ausnahme: Kündigung der Grundversicherung unterjährlich
- Gesundheitliche Aspekte beim Krankenkassenwechsel
- Kantonale Prämienverbilligung
- Fazit: Die richtige Wahl der Krankenversicherung
1. Prämienanpassungen und Servicequalitäten
In der Schweiz gibt es 50 Krankenkassen, die die obligatorische Grundversicherung nach KVG anbieten. Diese Krankenkassen unterliegen der Kontrolle des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Alle bieten die gleichen gesetzlichen Leistungen, unterscheiden sich aber in ihren Prämien, Serviceangeboten und zusätzlichen Leistungen.
1.1 Vier Hauptgründe für die Änderung der Krankenkassenprämien:
Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt, doch die Prämien können sich jährlich ändern.
Wie und warum das so ist, hängt stark vom Markt und Wettbewerb unter den Krankenkassen ab?
👉 Erfahren Sie mehr über die Faktoren, die die Prämien beeinflussen, auf der Website des BAG: Weitere Informationen hier.
2. Leistungen der Grundversicherung
Die Grundversicherung bietet eine umfassende medizinische Grundversorgung, die durch das KVG geregelt ist. Zu den wichtigsten gedeckten Leistungen zählen:
👉 Erfahren Sie mehr über die genauen Leistungen und Tarife auf der offiziellen Seite des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
Leistungen, die in der Grundversicherungen nicht abgedeckt sind:
👉 Erfahren Sie mehr über die genauen Leistungen und Tarife für Alternativtherapien sowie die im KVG anerkannten Grundformen auf der offiziellen Seite des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
3. Prämien, Franchise und Selbstbehalt
Die Prämien der Krankenkassen variieren je nach Kanton und gewähltem Versicherungsmodell. Auch Franchise und Selbstbehalt beeinflussen die Gesamtkosten.
- Franchise: Sie können eine Franchise zwischen 300 CHF und 2.500 CHF wählen. Je höher die Franchise, desto niedriger sind die monatlichen Prämien.
- Selbstbehalt: Nach Erreichen der Franchise zahlen Sie 10% der weiteren Gesundheitskosten, bis zu einem Maximum von 700 CHF pro Jahr für Erwachsene und 350 CHF für Kinder.
Das Diagramm zeigt, dass eine höhere Franchise die jährlichen Kosten senkt, wenn man gesund bleibt, da nur die Prämien gezahlt werden. Für eine Person mit hohen Gesundheitskosten steigen die Gesamtausgaben jedoch aufgrund des Selbstbehalts.
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4. Versicherungsmodelle – Wählen Sie das richtige Modell
Es gibt verschiedene Versicherungsmodelle, die sich auf die Höhe der Prämien auswirken.
Ihr Grundversicherungsmodell können Sie bei Bedarf jährlich anpassen, um stets die preislich optimale Lösung zu finden.
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5. Unfallversicherung in der Grundversicherung
In der Schweiz sind Arbeitnehmende, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Wer weniger arbeitet, nicht erwerbstätig oder selbstständig ist, braucht eine Unfallversicherung über die Krankenversicherung.
Wer muss sich über die Krankenkasse unfallversichern, und was wird abgedeckt?
Die folgenden Fragen liefern die Antworten:
👉 Weitere Informationen zur Unfallversicherung finden Sie auf der Website des BAG: Zum BAG-Unfallversicherungsschutz.
6. Kündigungsfristen und Wechselbedingungen
Die Grundversicherung kann in der Regel jährlich zum 31. Dezember gewechselt werden, wobei die Kündigungsfrist einen Monat beträgt.
Das bedeutet, dass die Kündigung bis spätestens 30. November bei der alten Krankenkasse eingereicht sein muss.
Falls die Krankenkasse die Prämien erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie die Krankenkasse unabhängig von der regulären Frist wechseln.
Wichtige Bedingungen beim Wechsel:
- Prämienausstände: Alle offenen Prämienrechnungen müssen bis zum Wechseldatum beglichen werden, da Sie sonst nicht zu einer neuen Krankenkasse wechseln können.
- Zahlung der Prämien bis zum Austrittsdatum: Die Prämien für die gesamte Vertragslaufzeit, also bis zum 31. Dezember, müssen vollständig bezahlt sein, bevor ein Wechsel möglich ist.
7. Ausnahme: Kündigung der Grundversicherung unterjährlich
Ja, es ist möglich, Ihre Grundversicherung unter bestimmten Bedingungen auch unterjährlich zu kündigen und zu wechseln. Allerdings gelten dafür spezifische Voraussetzungen, die je nach Modell und Situation variieren.
Wann ist eine unterjährige Kündigung möglich?
- Standardmodell ohne Bindung:
Wenn Sie das Standardmodell der Grundversicherung nutzen, können Sie Ihre Versicherung auch per 30. Juni kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 3 Monate, sodass die Kündigung spätestens bis zum 31. März bei der Krankenkasse eingegangen sein muss. - Prämienerhöhung:
Falls Ihre Krankenkasse die Prämien erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie auch unterjährig kündigen, unabhängig vom gewählten Modell. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei in der Regel 1 Monat. - Wechsel bei Alternativmodellen (Hausarzt, HMO, Telmed):
Diese Modelle können normalerweise nur zum Jahresende (31. Dezember) gekündigt werden. Auch hier gilt das Sonderkündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung.
Voraussetzungen für die Kündigung
- Zahlung aller Prämien: Offene Prämienausstände müssen vor der Kündigung vollständig beglichen sein.
- Fristgerechte Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht bei der Krankenkasse eingereicht werden.
👉 Es ist wichtig, alle Bedingungen und Fristen zu beachten, um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre des BAG.
8. Gesundheitliche
Aspekte beim Krankenkassenwechsel
Beim Wechsel der Grundversicherung müssen Sie sich um laufende Behandlungen keine Sorgen machen, da alle Krankenkassen die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen gemäss KVG erbringen.
Bei der Zusatzversicherung ist jedoch Vorsicht geboten:
9. Prämien sparen mit der kantonalen Prämienverbilligung
Was ist eine Prämienverbilligung?
Die Prämienverbilligung ist eine finanzielle Unterstützung, die der Staat gewährt, um Haushalte mit geringem Einkommen bei der Bezahlung ihrer Krankenkassenprämien zu entlasten. Sie wird je nach Kanton unterschiedlich geregelt und basiert auf Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation.
10. Fazit
Die richtige Wahl der Krankenversicherung in der Schweiz erfordert einen jährlichen Vergleich von Prämien, Franchise und Unfallversicherungen.
Bei der Zusatzversicherung gilt: Kündigen Sie erst, wenn die neue Police bestätigt ist. Mit einer Bedarfsanalyse können Sie die optimale Absicherung finden und Prämien sparen.
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